Zum Inhalt springen
drohne-leasen.de
Leasingrechnung 0 Positionen

Kaufen oder leasen

Drohne für die Firma: kaufen oder leasen?

Redaktion drohne-leasen.de · Aktualisiert am

Eine Drohne für die Firma können Sie kaufen oder leasen. Der Kauf ist über die gesamte Nutzung meist günstiger und lässt Ihnen jede Freiheit. Leasing verteilt die Kosten auf eine feste Rate, schont die Liquidität und macht den Wechsel auf ein neues Modell einfach. Welche Variante passt, hängt vor allem davon ab, wie lange Sie die Drohne nutzen und ob Sie den Kaufpreis gerade investieren wollen.

Kauf und Leasing im direkten Vergleich

Kriterium Kauf Leasing
Zahlung Kaufpreis auf einmal, oder finanziert über Kredit bzw. Ratenkauf feste Rate über die Laufzeit, Kaufpreis wird nicht auf einmal fällig
Eigentum gehört Ihrem Unternehmen bleibt beim Leasinggeber (bei uns GRENKE)
Gesamtkosten Kaufpreis, bei Finanzierung plus Zinsen Summe der Raten, in der Regel höher als der Kaufpreis
Steuer Abschreibung über die Nutzungsdauer, bis 800 € netto Sofortabzug als GWG Rate in der Regel als Betriebsausgabe, keine Abschreibung
Bindung keine, Sie können jederzeit verkaufen feste Laufzeit, in der Regel nicht vorzeitig kündbar
Nach einigen Jahren Gerät veraltet, Wiederverkauf oder Weiternutzung Rückgabe, danach aktuelles Modell leasen
Schaden, Verlust Ihr Risiko Ihr Risiko, absicherbar mit GRENKE Protect

Wann der Kauf die bessere Wahl ist

Leasing ist nicht für jeden Betrieb das Richtige. Kaufen Sie, wenn mehrere dieser Punkte zutreffen:

  • Sie wollen die Drohne deutlich länger nutzen als fünf Jahre. Danach zahlen Sie beim Kauf nichts mehr, beim Leasing liefe ein neuer Vertrag.
  • Die Drohne kostet netto höchstens 800 Euro. Dann können Sie sie als geringwertiges Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr voll absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG).
  • Ihr Unternehmen hat genug freie Mittel, und die Investition bremst nichts anderes aus.
  • Sie wollen das Gerät umbauen, mit eigenen Anbauteilen versehen oder jederzeit verkaufen können.
  • Ein Förderprogramm bezuschusst Ihre Anschaffung. Manche Zuschüsse gelten nur für gekaufte Geräte, prüfen Sie die Bedingungen vorher.

Wann Leasing die bessere Wahl ist

  • Sie möchten Kapital für Personal, Material oder Aufträge frei halten und die Kosten auf feste Raten verteilen.
  • Ihre Drohne soll technisch aktuell bleiben. Nach zwei bis fünf Jahren geben Sie sie zurück und leasen das Nachfolgemodell, ohne sich um den Verkauf des alten Geräts zu kümmern.
  • Sie statten mehrere Mitarbeiter oder Standorte aus und brauchen planbare monatliche Kosten statt einer großen Einmalausgabe.
  • Sie wollen das Schadensrisiko über einen Zusatzschutz wie GRENKE Protect gegen eine feste Gebühr absichern.
  • Die Rate soll in der Regel direkt als Betriebsausgabe in die Buchhaltung gehen, statt über Jahre abgeschrieben zu werden.

Rechenbeispiel: DJI Mavic 4 Pro (DJI RC 2)

So sehen die aktuellen Leasingraten für die DJI Mavic 4 Pro (DJI RC 2) aus. Alle Beträge exkl. MwSt., bei quartalsweiser Zahlung. Monatlich gezahlt kommen 1,5 % hinzu.

Laufzeit Monatsrate Im ersten Jahr Summe aller Raten
24 Monate 70,33 € 843,96 € 1.687,92 €
36 Monate 48,46 € 581,52 € 1.744,56 €
48 Monate 38,23 € 458,76 € 1.835,04 €
60 Monate 31,78 € 381,36 € 1.906,80 €

Bei 36 Monaten zahlen Sie im ersten Jahr 581,52 €. Beim Kauf wäre der volle Kaufpreis sofort fällig. Über die ganze Laufzeit summieren sich die Raten auf 1.744,56 €. Legen Sie daneben den aktuellen Kaufpreis Ihres Händlers: Die Differenz ist der Preis dafür, dass Sie das Kapital nicht binden, sich nicht um den Wiederverkauf kümmern und nach der Laufzeit auf ein neues Modell wechseln können.

Die Raten anderer Modelle finden Sie im Katalog oder direkt auf den Seiten der Modellreihen, etwa DJI Mini 5 Pro leasen oder DJI Air 3S leasen.

Was steuerlich gilt

Kauf: Die Drohne wird Anlagevermögen. Liegen die Anschaffungskosten netto bei höchstens 800 Euro, ist der Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich. Zwischen 250 und 1.000 Euro können Sie alternativ einen Sammelposten bilden, der über fünf Jahre aufgelöst wird. Teurere Drohnen schreiben Sie über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab.

Leasing: Wird die Drohne steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet, sind Ihre Raten in der Regel Betriebsausgaben in dem Jahr, in dem sie anfallen. Die Umsatzsteuer auf die Raten können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen in der Regel als Vorsteuer abziehen.

Das sind allgemeine Hinweise, keine Steuerberatung. Wie Sie im Einzelfall buchen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Mehr Details im Ratgeber Drohne steuerlich absetzen.

Was in beiden Fällen dazugehört

Ob gekauft oder geleast: Für den gewerblichen Einsatz brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne (§ 43 LuftVG), eine Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt und, ab 250 g Startmasse, einen Kompetenznachweis für alle, die fliegen. Welche Regeln für welche Drohne gelten, erklären die Ratgeber Drohne gewerblich nutzen und Drohnenklassen C0, C1 und C2.

Fünf Fragen für Ihre Entscheidung

  1. Wie lange setzen Sie die Drohne ein? Bis etwa fünf Jahre spricht vieles für Leasing, deutlich länger eher für den Kauf.
  2. Was kostet das Modell? Unter 800 Euro netto ist der Kauf steuerlich unkompliziert, darüber verteilt Leasing den Betrag.
  3. Wofür brauchen Sie Ihr Kapital gerade? Wenn es in Aufträgen, Personal oder Material besser arbeitet, leasen Sie.
  4. Wie wichtig ist Ihnen aktuelle Technik? Wer regelmäßig wechseln will, fährt mit Leasing einfacher.
  5. Wollen Sie das Gerät verändern oder weiterverkaufen? Dann kaufen Sie.

Welche Drohne zu welchem Einsatz passt, zeigen der DJI-Drohnen-Vergleich und unsere Seiten für einzelne Branchen, etwa für Dachdecker oder Immobilienmakler. Für Wärmebild- und Vermessungsdrohnen gibt es das Enterprise-Leasing auf Anfrage.

Häufige Fragen

Ist Leasing teurer als ein Kauf?
Das hängt von Modell und Laufzeit ab: Je länger die Laufzeit, desto höher die Summe aller Raten, und bei langen Laufzeiten liegt sie in der Regel über dem Kaufpreis. Rechnen Sie Rate mal Laufzeit und vergleichen Sie das mit dem Kaufpreis. Dafür binden Sie kein Kapital und müssen das gebrauchte Gerät nicht selbst verkaufen. Ob sich das für Sie rechnet, hängt davon ab, was Ihnen die frei bleibende Liquidität wert ist und wie lange Sie die Drohne nutzen.
Lohnt sich Leasing auch für eine einzelne günstige Drohne?
Bei Drohnen bis 800 Euro netto ist der Kauf oft einfacher: Sie können sie als geringwertiges Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr voll absetzen. Leasing lohnt sich hier vor allem, wenn Sie den Betrag nicht auf einmal ausgeben möchten oder ohnehin mehrere Geräte ausstatten.
Kann ich gekaufte und geleaste Drohnen im Betrieb kombinieren?
Ja. Manche Betriebe kaufen eine günstige Einstiegsdrohne und leasen das teurere Gerät für anspruchsvolle Aufträge. Für jede Drohne gelten dieselben Pflichten: Haftpflichtversicherung, Registrierung und, ab 250 g, ein Kompetenznachweis der Fernpiloten.

Sie haben sich für Leasing entschieden? Wählen Sie Modell und Laufzeit im Katalog, die Rate sehen Sie sofort.