Häufige Fragen zum Drohnen-Leasing
Hier beantworten wir die Fragen, die Unternehmen uns vor dem Leasingantrag am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Leasing allgemein
Was ist Drohnen-Leasing?
Beim Drohnen-Leasing überlässt Ihnen ein Leasinggeber eine neue Drohne für eine feste Laufzeit gegen eine regelmäßige Rate. Eigentümer bleibt der Leasinggeber, bei uns ist das GRENKE. Sie setzen die Drohne im Betrieb ein und geben sie am Ende der Laufzeit zurück. Die Raten aller Modelle sehen Sie im Katalog.
Was unterscheidet Leasing von einem Ratenkauf?
Beim Ratenkauf gehört Ihnen die Drohne, sobald die letzte Rate bezahlt ist, und Sie schreiben sie als Anlagegut ab. Beim Leasing bleibt sie Eigentum des Leasinggebers. Sie zahlen für die Nutzung und geben sie nach Vertragsende zurück. Eine ausführliche Abwägung finden Sie unter Drohne für die Firma: kaufen oder leasen?
Können Gründer und junge Unternehmen eine Drohne leasen?
Ein Antrag ist möglich, sobald Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Ob der Vertrag zustande kommt, entscheidet GRENKE in der Bonitätsprüfung. Eine Zusage können wir vorab nicht geben.
Bieten Sie Leasing ohne Bonitätsprüfung oder ohne Schufa an?
Nein. Jeder Leasingantrag durchläuft die Bonitätsprüfung unseres Leasingpartners GRENKE. Dafür geben wir die Angaben aus Ihrem Antrag an GRENKE weiter, wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
Ist drohne-leasen.de ein DJI-Händler?
Nein. Wir sind weder Händler noch Vertragspartner von DJI und verkaufen keine Drohnen. Wir bieten ausschließlich Leasing für gewerbliche Kunden an, Vertragspartner ist GRENKE. Mehr über uns lesen Sie unter Über uns.
Vertrag und Laufzeit
Welche Laufzeiten gibt es?
Sie wählen zwischen 24, 36, 48 oder 60 Monate. Die Rate für jede Laufzeit steht auf der Produktseite des jeweiligen Modells.
Wie wirkt sich die Laufzeit auf die Rate aus?
Je länger die Laufzeit, desto niedriger die Monatsrate und desto höher die Summe aller Raten. Ein Beispiel mit der DJI Mini 5 Pro (DJI RC-N3), Monatsraten exkl. MwSt. bei quartalsweiser Zahlung: 24 Monate: 33,05 €, 36 Monate: 22,77 €, 48 Monate: 17,97 €, 60 Monate: 14,94 €. Über die gesamte Laufzeit summieren sich die Raten auf 793,20 € bei 24 Monaten und 896,40 € bei 60 Monaten.
Welche Angaben brauche ich für den Leasingantrag?
Firmenname, Vor- und Nachname des Ansprechpartners, E-Mail-Adresse und ein Passwort für Ihr Kundenkonto. Außerdem bestätigen Sie die gewerbliche Nutzung. GRENKE kann im Rahmen der Prüfung einen Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit anfordern. Den Ablauf Schritt für Schritt zeigt der Ratgeber So funktioniert Drohnen-Leasing.
Kann ich den Leasingvertrag vorzeitig beenden?
Leasingverträge laufen in der Regel fest über die vereinbarte Laufzeit und sind währenddessen nicht ordentlich kündbar. Ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Ablösung möglich ist und was sie kostet, klären Sie mit GRENKE. Wählen Sie die Laufzeit deshalb nach der Zeit, in der Sie die Drohne realistisch einsetzen.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Sie geben die Drohne zurück. Wenn Sie weiter fliegen möchten, leasen Sie ein aktuelles Modell zu den dann gültigen Raten. Welche Möglichkeiten Ihr Vertrag darüber hinaus vorsieht, etwa eine Verlängerung, regelt der Leasingvertrag mit GRENKE.
Steuer und Buchhaltung
Kann ich die Leasingrate als Betriebsausgabe absetzen?
In der Regel ja, wenn die Drohne betrieblich genutzt und steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet wird. Ob das für Ihren Vertrag zutrifft, hängt unter anderem vom Verhältnis der Laufzeit zur Nutzungsdauer ab. Bitte klären Sie die Behandlung für Ihr Unternehmen mit Ihrem Steuerberater. Hintergründe stehen im Ratgeber Drohne steuerlich absetzen.
Steht eine geleaste Drohne in meiner Bilanz?
Wird die Drohne dem Leasinggeber zugerechnet, bilanziert er sie, und bei Ihnen erscheinen nur die Raten als Aufwand. Ob diese Zurechnung für Ihren Vertrag gilt und wie Sie nach Ihrem Rechnungslegungsstandard buchen, beurteilt Ihr Steuerberater.
Wie wird eine gekaufte Drohne steuerlich behandelt?
Kostet sie netto höchstens 800 Euro, können Sie sie als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung voll abziehen. Teurere Drohnen schreiben Sie über ihre Nutzungsdauer ab, für Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro gibt es alternativ den Sammelposten (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG).
Sind die angezeigten Raten netto?
Standardmäßig ja. Über den Umschalter oben auf der Seite können Sie alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer anzeigen lassen. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen erhalten Sie die Umsatzsteuer auf die Raten in der Regel über den Vorsteuerabzug zurück.
Versicherung und GRENKE Protect
Brauche ich für eine geleaste Drohne eine Haftpflichtversicherung?
Ja. Für Drohnen gilt in Deutschland eine Haftpflichtversicherungspflicht (§ 43 LuftVG), unabhängig davon, ob Sie die Drohne kaufen oder leasen. Ob Ihre Betriebshaftpflicht den Drohneneinsatz einschließt, klären Sie mit Ihrem Versicherer. Mehr im Ratgeber Drohne gewerblich versichern.
Was deckt GRENKE Protect ab?
GRENKE Protect ist ein optionaler Zusatzservice von GRENKE. Gegen eine Gebühr übernimmt GRENKE die Sachgefahr für die geleaste Drohne, unter anderem bei Bedienungsfehlern, Diebstahl, Wasser und Feuchtigkeit, Brand oder Vandalismus. Schäden bei Dritten deckt GRENKE Protect nicht ab. Details im Ratgeber GRENKE Protect.
Wer zahlt, wenn eine geleaste Drohne abstürzt?
Ohne Zusatzschutz tragen Sie als Leasingnehmer in der Regel das Risiko für Beschädigung und Verlust, die Raten laufen weiter. Diese Sachgefahr können Sie mit GRENKE Protect absichern. Was im Schadensfall genau gilt, steht in Ihrem Leasingvertrag.
Lieferung und Lieferumfang
Was kostet der Versand?
Einmalig 6,90 € exkl. MwSt. je angefangene 2 Drohnen. Die Versandkosten sind nicht Teil der Leasingrate und werden in der Leasingrechnung separat ausgewiesen.
Wann wird die Drohne geliefert?
Nach der positiven Bonitätsprüfung und der Unterschrift unter den Leasingvertrag wird die Drohne versendet. Den Stand Ihres Antrags sehen Sie in Ihrem Kundenkonto.
Was ist im Lieferumfang enthalten?
Das hängt vom Paket ab. Jede Produktseite listet den Lieferumfang. Grundpakete enthalten Drohne und Fernsteuerung, Fly-More-Combos zusätzliche Akkus und Zubehör. Welche Fernsteuerung zu Ihnen passt, erklärt der Ratgeber DJI Fernsteuerungen im Vergleich.
Recht und Führerschein
Brauche ich einen Drohnenführerschein?
In der offenen Kategorie brauchen Fernpiloten von Drohnen mit 250 g Startmasse oder mehr mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3, für Drohnen der Klasse C2 zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2. Die Prüfungen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt bzw. eine benannte Prüfstelle ab. Mehr im Ratgeber Drohnenführerschein.
Muss ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?
Ja, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera hat. Das gilt für alle Modelle in unserem Katalog. Die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt gilt für alle Drohnen eines Betreibers, die e-ID muss an jeder Drohne angebracht sein. Anleitung: Drohne registrieren.
Welche EU-Klasse hat meine Drohne?
Die Klassenkennzeichnung (C0, C1, C2 …) bringt der Hersteller an der Drohne an. Sie bestimmt, wo und wie Sie fliegen dürfen. Eine Übersicht mit den Modellen aus unserem Katalog bietet der Ratgeber Drohnenklassen C0, C1 und C2.
Bereit für den nächsten Schritt? Wählen Sie ein Modell im Katalog oder beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben.