Recht & Sicherheit
Drohnenversicherung für Unternehmen: Haftpflicht und Geräteschutz
Redaktion drohne-leasen.de · Aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (§ 43 LuftVG), egal wie leicht sie ist und ob Sie gewerblich oder privat fliegen. Sie deckt Schäden, die die Drohne bei anderen verursacht. Schäden an der Drohne selbst deckt sie nicht. Dafür gibt es freiwilligen Geräteschutz, bei geleasten Drohnen zum Beispiel GRENKE Protect. Für den Betrieb im Unternehmen muss die Police die gewerbliche Nutzung ausdrücklich einschließen.
Warum die Haftpflicht Pflicht ist
Stürzt eine Drohne auf ein Auto, verletzt sie einen Passanten oder beschädigt sie ein Dach, haftet der Halter nach § 33 LuftVG für den Schaden. Auf ein Verschulden kommt es dabei nach dem Wortlaut nicht an, es genügt der Unfall beim Betrieb. Damit Geschädigte nicht leer ausgehen, verpflichtet § 43 LuftVG den Halter, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Für sie gelten die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes über Pflichtversicherungen.
Das Luftfahrt-Bundesamt formuliert es für Drohnen so: Der Betreiber ist verpflichtet, für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne sie zu fliegen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Einen gültigen Versicherungsnachweis müssen Sie während des Betriebs mitführen. Schon die Registrierung als Betreiber setzt die Versicherung voraus, denn das LBA fragt dabei Versicherer und Versicherungsnummer ab.
Wie hoch muss die Deckung sein?
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme richtet sich nach § 102 Abs. 2 LuftVZO in Verbindung mit § 37 Abs. 1 LuftVG. Für Luftfahrzeuge mit einer Höchstabflugmasse unter 500 kg, zu denen alle Drohnen der offenen Kategorie gehören, sind das 750.000 Rechnungseinheiten. Eine Rechnungseinheit ist ein Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, dessen Euro-Wert schwankt.
Das ist die gesetzliche Untergrenze, eine höhere Deckungssumme können Sie mit Ihrem Versicherer vereinbaren. Ein Personenschaden mit dauerhaften Folgen kann teurer werden als die Mindestsumme, und darüber hinaus haften Sie selbst. Lassen Sie sich die Deckungssumme in Euro bestätigen und wählen Sie sie nach dem Risiko Ihrer Einsätze, nicht nach der niedrigsten Prämie.
Haftpflicht und Geräteschutz: zwei verschiedene Risiken
Im Gespräch über „Drohnenversicherung“ werden oft zwei Dinge vermischt. Die folgende Übersicht trennt sie:
| Haftpflichtversicherung | Geräteschutz (z. B. GRENKE Protect) | |
|---|---|---|
| Pflicht? | ja, § 43 LuftVG | nein, freiwillig |
| Schützt | Dritte: Personen, Fahrzeuge, Gebäude, Tiere | die Drohne selbst |
| Typische Fälle | Absturz auf ein parkendes Auto, Verletzung eines Passanten | Absturz, Bedienfehler, Diebstahl, Wasserschaden |
| Abschluss | bei einem Versicherer Ihrer Wahl | bei geleasten Drohnen direkt mit GRENKE |
Bei einer gekauften Drohne tragen Sie den Schaden am Gerät ohnehin selbst. Bei einer geleasten Drohne ist das in der Regel ähnlich: Ohne Zusatzschutz tragen Sie als Leasingnehmer das Risiko für Beschädigung und Verlust, und die Raten laufen weiter. Was im Schadensfall genau gilt, regelt Ihr Leasingvertrag. GRENKE Protect übernimmt gegen eine Gebühr die Sachgefahr für das geleaste Objekt. Welche Schäden das umfasst, steht im Ratgeber GRENKE Protect.
Worauf Sie bei der gewerblichen Police achten sollten
- Gewerbliche Nutzung ausdrücklich eingeschlossen. Lassen Sie sich bestätigen, dass Flüge für Kunden und im eigenen Betrieb versichert sind.
- Alle Piloten. Fliegen Mitarbeiter unter der e-ID Ihres Unternehmens, rät das LBA, vorab zu klären, ob der Versicherungsschutz auch dann besteht.
- Alle Drohnen. Prüfen Sie, ob die Police einzelne Geräte, eine Gewichtsklasse oder alle Drohnen des Betreibers erfasst, und melden Sie neue oder geleaste Drohnen bei Bedarf nach.
- Deckungssumme in Euro. Mindestens die gesetzliche Summe, besser mit Puffer für Personenschäden.
- Geltungsbereich. Wenn Sie auch im EU-Ausland fliegen, muss die Police dort gelten.
- Persönlichkeits- und Datenschutzverletzungen. Bei Aufnahmen von Gebäuden und Personen fragen Sie nach, ob und in welchem Umfang solche Ansprüche abgedeckt sind.
- Bestehende Betriebshaftpflicht. Schließt sie Drohnen ausdrücklich ein, kann eine Erweiterung genügen. Steht dazu nichts in den Bedingungen, gehen Sie nicht davon aus.
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Die Prämien kalkulieren die Versicherer individuell, etwa nach Gewicht der Drohne, Art der Einsätze, Zahl der Piloten und Deckungssumme. Pauschale Preise nennen wir deshalb nicht. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie die Bedingungen, nicht nur die Prämie. Die Kosten für eine betriebliche Versicherung sind in der Regel Betriebsausgaben, mehr dazu im Ratgeber Drohne steuerlich absetzen.
Drei Fälle aus dem Betriebsalltag
Dachinspektion im Wohngebiet: Eine Böe drückt die Drohne gegen die Dachrinne, sie fällt auf den Wagen des Nachbarn. Den Lackschaden am Auto zahlt die Haftpflicht. Die zerbrochene Drohne ist ein Fall für den Geräteschutz, ohne ihn zahlen Sie die Reparatur selbst.
Baustellendokumentation: Die Drohne wird aus dem unverschlossenen Firmenwagen gestohlen. Dritte sind nicht geschädigt, die Haftpflicht spielt keine Rolle. Ob der Diebstahl gedeckt ist, hängt allein vom Geräteschutz und dessen Bedingungen ab.
Imagefilm für einen Kunden: Ein Mitarbeiter fliegt, die Drohne streift einen Zuschauer. Hier zeigt sich, ob Ihre Police auch Flüge anderer Piloten unter Ihrer e-ID erfasst. Klären Sie das, bevor der erste Mitarbeiter fliegt.
Kommt es zu einem Unfall oder einem sicherheitsrelevanten Ereignis, informieren Sie Ihren Versicherer umgehend. Wie Sie Ereignisse dem LBA melden, beschreibt das Amt auf seiner Seite Meldung von Ereignissen.
Versicherung und Leasing: so gehen Sie vor
- Haftpflicht mit gewerblicher Nutzung abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflicht erweitern.
- Mit Versicherer und Policennummer das Unternehmen beim LBA registrieren.
- Drohne im Katalog wählen und den Leasingantrag stellen.
- Bei Bedarf GRENKE Protect für das geleaste Gerät direkt mit GRENKE vereinbaren.
- Neue Drohne der Haftpflicht melden, falls die Police das verlangt, und den Nachweis zum Einsatz mitnehmen.
Wie Versicherung, Registrierung und Kompetenznachweis zusammenspielen, zeigt der Überblick Drohne gewerblich nutzen. Für Branchen mit erhöhtem Risiko lohnt außerdem ein Blick auf die Hinweise für Bauunternehmen und PV-Betriebe.
Häufige Fragen
Reicht die Privathaftpflicht des Inhabers für Flüge im Auftrag der Firma?
Gilt die Versicherungspflicht auch für Drohnen unter 250 Gramm?
Ist eine geleaste Drohne über GRENKE haftpflichtversichert?
Welche Unterlagen sollte der Pilot beim Einsatz dabeihaben?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 43 LuftVG (Pflicht zur Haftpflichtversicherung) (gesetze-im-internet.de)
- § 33 LuftVG (Haftung des Halters) (gesetze-im-internet.de)
- § 37 LuftVG (Haftungshöchstbeträge) (gesetze-im-internet.de)
- § 102 LuftVZO (Mindesthöhe der Versicherungssumme) (gesetze-im-internet.de)
- FAQ „Welche Versicherung benötige ich?“ (Luftfahrt-Bundesamt)
- GRENKE Protect (GRENKE)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Welcher Schutz für Ihren Betrieb passt, klären Sie mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsmakler.
Gerade bei teuren Modellen wie der DJI Mavic 4 Pro (ab 31,78 € im Monat, exkl. MwSt.) lohnt sich der Blick auf Haftpflicht und Geräteschutz vor dem ersten Flug.