Branche: Immobilienmakler
Drohnen für Immobilienmakler: Luftbilder für Exposés
Redaktion drohne-leasen.de · Aktualisiert am
Ein Einfamilienhaus am Ortsrand verkauft sich über die Lage: Waldrand, Grundstückszuschnitt, die Entfernung zum Bahnhof. Vom Gehweg aus fotografiert sieht man davon nichts. Eine Luftaufnahme aus 40 bis 80 Metern zeigt es in einem Bild, das Interessenten im Portal anklicken.
Wofür Makler Luftaufnahmen einsetzen
- Titelbild für Exposé und Portal: Haus und Grundstück schräg von oben, sodass Garten, Terrasse und Zufahrt in einem Bild stehen.
- Lage und Umgebung: aus größerer Höhe den Bezug zu Ortskern, Schule, See oder Feld zeigen. Bei Bauland ersetzt das manche Kartenskizze.
- Grundstücke und Bauland: Zuschnitt, Hanglage, Zufahrt und Nachbarbebauung auf einen Blick, besonders bei unbebauten Flächen, die vom Boden kaum zu fotografieren sind.
- Gewerbeobjekte: Hallen, Stellplätze, Lkw-Zufahrten und Dachflächen, die Käufer und Investoren sonst nur aus dem Lageplan kennen.
- Kurzvideos: ein langsamer Anflug auf das Objekt für Social Media, die Website oder den Vermarktungstermin mit dem Eigentümer.
Wer Luftbilder selbst aufnimmt, ist nicht an den Termin eines Dienstleisters gebunden. Sie fliegen beim ohnehin geplanten Fototermin, wiederholen die Aufnahme im Frühjahr, wenn der Garten grün ist, und liefern dem Eigentümer bei der Akquise ein Probebild.
Welche Drohne reicht für Exposéfotos?
Für Immobilienfotos brauchen Sie keine Profikamera mit drei Objektiven, sondern einen ordentlichen Sensor, eine leichte Drohne und genug Akkus für zwei, drei Objekte am Tag. Die Bildqualität hängt vor allem an der Sensorgröße: Je größer der Sensor, desto sauberer werden Himmel und Schatten bei Gegenlicht.
| Modell | EU-Klasse | Eignung für Immobilienaufnahmen | Rate/Monat |
|---|---|---|---|
| DJI Mini 5 Pro | C0 (mit Plus-Akku C1) | Unsere Empfehlung für die meisten Büros: 1-Zoll-Sensor mit 50 MP, rund 250 g, passt in jede Jackentasche. | ab 14,94 € |
| DJI Lito X1 | C0 (mit Plus-Akku C1) | Günstigster Einstieg: 48-MP-Sensor (1/1,3 Zoll), kleiner als der 1-Zoll-Sensor der Mini 5 Pro. Reicht für Portalbilder bei gutem Licht. | ab 8,14 € |
| DJI Air 3S | C1 | Zweite Kamera mit 70 mm: holt Kirchturm, See oder Skyline hinter dem Objekt optisch näher heran. | ab 20,54 € |
| DJI Mavic 4 Pro | C2 | 100-MP-Hasselblad-Kamera mit 4/3-Zoll-Sensor für hochpreisige Objekte. Nahe an Menschen nur mit A2-Fernpilotenzeugnis. | ab 31,78 € |
| DJI Avata 360 | C1 | 360-Grad-Kamera (8K-Video, 120-MP-Fotos) für Luftpanoramen in virtuellen Rundgängen. Spezialwerkzeug, keine Exposé-Standarddrohne. | ab 13,44 € |
Raten exkl. MwSt., kleinste Rate der jeweiligen Modellreihe bei längster Laufzeit. Technische Angaben laut DJI.
Die DJI Mini 5 Pro ist für die meisten Maklerbüros die richtige Wahl. Mit rund 250 g Startgewicht gehört sie in der Standardausführung zur Klasse C0, ihr 1-Zoll-Sensor liefert 50-MP-Fotos, und laut DJI hält ein Akku bis zu 36 Minuten. Wer Lagebilder mit markantem Hintergrund braucht, greift zur Air 3S mit zusätzlicher 70-mm-Kamera. Die Unterschiede beider Modelle erklärt unser Vergleich Mini 5 Pro und Air 3S; ob die günstigere Lito X1 reicht, lesen Sie im Vergleich Mini 5 Pro und Lito X1.
Rechtliches: Zustimmung, Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht
Eigentümer und Nachbarn müssen dem Überflug zustimmen
Wohngrundstücke dürfen Sie mit einer Kameradrohne nur überfliegen, wenn der Eigentümer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter ausdrücklich zugestimmt hat (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO). Für das Verkaufsobjekt nehmen Sie die Zustimmung am besten in den Maklerauftrag auf. Wohnen dort andere Personen als der Eigentümer, fragen Sie auch diese. Die Nachbargrundstücke sind das eigentliche Problem: Ohne deren Zustimmung bleibt die Drohne über dem Objekt oder über Flächen, die keine Wohngrundstücke sind. Für ein Lagebild reicht es meist, über dem Verkaufsgrundstück senkrecht zu steigen und die Kamera zu neigen.
In der offenen Kategorie fliegen Sie höchstens 120 m über Grund. Liegt das Objekt neben einem Naturschutzgebiet, an einer Bundesstraße oder nahe einem Flugplatz, gelten zusätzliche Abstände und Zustimmungspflichten aus derselben Vorschrift. Prüfen Sie den Standort vor dem Termin in der Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).
Menschen und Kennzeichen unkenntlich machen
Luftbilder für ein Exposé sind eine Veröffentlichung zu Werbezwecken. Erkennbare Personen, etwa im Nachbargarten, dürfen Sie darin ohne Einwilligung in der Regel nicht zeigen, und auch Kfz-Kennzeichen sollten Sie vor dem Upload verpixeln. Am einfachsten fliegen Sie, wenn niemand im Garten ist, und wählen den Ausschnitt so, dass Einblicke in fremde Terrassen und Fenster vermieden werden.
Panoramafreiheit gilt nicht aus der Luft
Der Bundesgerichtshof hat am 23. Oktober 2024 entschieden (Az. I ZR 67/23), dass Drohnenaufnahmen nicht unter die Panoramafreiheit des § 59 Urheberrechtsgesetz fallen. Für ein gewöhnliches Wohnhaus spielt das selten eine Rolle. Steht im Bild aber ein architektonisch besonderes Gebäude oder ein Kunstwerk, klären Sie die Rechte, bevor Sie das Foto veröffentlichen.
Führerschein, Registrierung, Versicherung
Für C0-Drohnen wie die Mini 5 Pro in der Standardausführung verlangt die EU-Verordnung keinen Kompetenznachweis; den A1/A3-Onlinekurs des Luftfahrt-Bundesamts empfehlen wir trotzdem, für C1-Modelle wie die Air 3S ist er Pflicht (siehe Drohnenführerschein). Ihr Büro muss als Betreiber beim LBA registriert sein, weil die Drohne eine Kamera trägt (Drohne registrieren), und eine Drohnenhaftpflicht ist in Deutschland für jede Drohne vorgeschrieben (gewerbliche Drohnenversicherung).
Eigene Drohne oder Dienstleister?
Wenn Sie nur wenige Objekte im Jahr vermarkten, ist ein Luftbildfotograf pro Auftrag oft die günstigere Lösung. Eine eigene Drohne rechnet sich, sobald Luftbilder zum Standard Ihrer Exposés gehören: Sie fotografieren beim ohnehin geplanten Termin, ohne Anfahrt und Abstimmung mit einem Dritten.
Die DJI Mini 5 Pro Fly More Combo (DJI RC-N3) kostet bei 48 Monaten Laufzeit 22,47 € im Monat (exkl. MwSt.). Diesen Betrag können Sie mit dem vergleichen, was Sie heute pro Objekt für Luftbilder ausgeben.
Ob die Summe der Raten über oder unter dem Kaufpreis liegt, hängt von Modell und Laufzeit ab; rechnen Sie dazu einfach Rate mal Laufzeit. Die Rate ist fest, sie ist in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar (fragen Sie Ihren Steuerberater), und nach Vertragsende wechseln Sie auf das nächste Modell. Mehr dazu unter Leasing oder Kauf. Wenn Sie auch Neubauprojekte vermarkten und den Baufortschritt zeigen wollen, lesen Sie unsere Seite Drohnen auf der Baustelle; für Bildbearbeitung und Video auf höherem Niveau die Seite Drohnen für Fotografen.
Häufige Fragen von Immobilienmaklern
Brauche ich als Makler die Zustimmung des Eigentümers für Drohnenaufnahmen?
Darf ich Nachbarhäuser im Luftbild zeigen?
Welche Drohne reicht für Immobilienfotos?
Wie hoch darf ich für ein Lagefoto fliegen?
Lohnt sich eine eigene Drohne für ein Maklerbüro?
Drohne für Ihr Maklerbüro leasen
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Quellen
- § 21h Luftverkehrs-Ordnung (Geografische Gebiete)
- LTO: BGH, Urteil vom 23.10.2024, I ZR 67/23 (Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen)
- dipul: Karte der geografischen Gebiete für Drohnen
- Luftfahrt-Bundesamt: Anforderungen an Fernpiloten in der offenen Kategorie
- Technische Daten: Herstellerangaben DJI zu Mini 5 Pro, Lito X1, Air 3S, Mavic 4 Pro und Avata 360