Recht & Sicherheit
Drohnenführerschein A1/A3 und A2: Was Ihr Team braucht
Redaktion drohne-leasen.de · Aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Einen „Drohnenführerschein“ im engeren Sinn gibt es nicht. Gemeint sind zwei EU-Nachweise: der Kompetenznachweis A1/A3 (online beim LBA, 25 Euro) ist Pflicht für jeden Piloten einer Drohne ab 250 g. Das Fernpiloten-Zeugnis A2 (Prüfung bei einer benannten Prüfstelle, 30 Euro LBA-Gebühr plus Prüfstelle) brauchen Sie nur, wenn Sie mit einer C2-Drohne nah an Menschen fliegen. Beide gelten fünf Jahre.
Welcher Nachweis für welchen Einsatz?
Welchen Nachweis ein Pilot braucht, hängt von der Unterkategorie ab, in der er fliegt, und die ergibt sich aus der Klasse der Drohne. Das LBA ordnet das so zu:
| Drohne | Unterkategorie | Nötiger Nachweis |
|---|---|---|
| Klasse C0 oder Bestandsdrohne unter 250 g | A1 | nicht verpflichtend, vom LBA empfohlen; Bedienungsanleitung kennen |
| Klasse C1 | A1 | Kompetenznachweis A1/A3 |
| Klasse C2, nah an Menschen (ab 30 m, im Langsamflug ab 5 m) | A2 | A1/A3 plus Fernpiloten-Zeugnis A2 |
| Klasse C2, C3, C4, Bestandsdrohne unter 25 kg, fern von Menschen und Siedlungen | A3 | Kompetenznachweis A1/A3 |
| Klasse C5, C6 oder Standardszenarien STS-01/02 | speziell | A1/A3, Fernpiloten-Zeugnis STS und praktische Ausbildung |
Quelle: LBA, „Anforderungen an Fernpiloten“ und FAQ zu den Unterkategorien.
Für die Praxis heißt das: Wer eine Kameradrohne ab 250 g fliegt, braucht immer mindestens den Nachweis A1/A3. Ob sich das A2-Zeugnis lohnt, entscheidet die Klasse Ihrer Drohne. Es nützt nur mit einer C2-Drohne. Welche Klasse die Modelle im Katalog tragen, etwa die DJI Air 3S oder die DJI Mavic 4 Pro, steht im Ratgeber Drohnenklassen C0, C1, C2. Kaufen oder leasen Sie eine Drohne deshalb erst, nachdem Sie geklärt haben, in welcher Unterkategorie Ihre typischen Aufträge liegen.
Kompetenznachweis A1/A3: Ablauf und Kosten
Den Nachweis A1/A3 erwerben Sie vollständig online beim LBA. Das LBA beschreibt vier Schritte:
- Kostenloses Online-Training mit Lehrmaterial in Text, Grafiken und Schulungsvideos.
- Eine Trainingsprüfung zur Selbstkontrolle.
- Nach bestandenem Training die Registrierung zur Online-Prüfung im LBA-Nutzerkonto.
- Die eigentliche Prüfung: 40 Multiple-Choice-Fragen online. Danach laden Sie den Nachweis im Nutzerkonto herunter und drucken ihn aus.
Die Gebühr für Prüfung und Ausstellung beträgt 25 Euro, der Nachweis gilt fünf Jahre. Die Themen gibt die EU-Verordnung vor, darunter Flugsicherheit, Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, Betriebsverfahren, Datenschutz und Versicherung. Für Mitarbeiter, die neben dem Tagesgeschäft lernen, lässt sich das gut in Etappen erledigen, ein Termin bei einer Schule ist nicht nötig.
Fernpiloten-Zeugnis A2: der „große“ Nachweis für die offene Kategorie
Das A2-Zeugnis erlaubt den Flug mit einer C2-Drohne in der Unterkategorie A2. Dort dürfen Sie keine unbeteiligten Personen überfliegen, aber bis auf 30 Meter an sie heran, mit eingeschaltetem Langsamflugmodus bis auf 5 Meter. Ohne A2 müssten Sie mit derselben Drohne in A3 fliegen und 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten halten, was viele Aufträge in Ortschaften ausschließt.
Die Voraussetzungen müssen Sie in dieser Reihenfolge erfüllen:
- Kompetenznachweis A1/A3 abschließen.
- Ein praktisches Selbsttraining unter den Betriebsbedingungen der Unterkategorie A2 absolvieren und eine Erklärung darüber abgeben. Das LBA stellt die Erklärung auf Deutsch und Englisch bereit.
- Eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle bestehen.
Den Antrag auf das Zeugnis stellt die Prüfstelle, das LBA stellt es aus und verschickt es als PDF per E-Mail. Die LBA-Gebühr beträgt 30 Euro, die Prüfstellen berechnen ihre eigenen Preise für Prüfung und gegebenenfalls Kurs. Auch das A2-Zeugnis gilt fünf Jahre.
Verlängerung: rechtzeitig planen
Den Kompetenznachweis A1/A3 können Sie im LBA-Nutzerkonto verlängern, sobald er weniger als zwölf Monate gültig ist. Die neuen fünf Jahre laufen ab dem Tag der Verlängerung, Restlaufzeit wird nicht angerechnet. Wer also zehn Monate vor Ablauf verlängert, verschenkt diese zehn Monate. Für das A2-Zeugnis brauchen Sie eine Auffrischungsschulung, die auch online angeboten werden kann, oder eine erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle. Alternativ verlängert ein höherwertiges Zeugnis wie das STS-Zeugnis alle Ausprägungen auf dem kombinierten Zertifikat. Die LBA-Gebühr für eine Verlängerung oder Änderung beträgt 15 Euro.
Tipp für Unternehmen mit mehreren Piloten: Führen Sie eine einfache Liste mit Namen, Art des Nachweises und Ablaufdatum, so wie Sie es von Prüffristen bei Leitern oder Fahrzeugen kennen.
Wie viele Piloten braucht Ihr Betrieb?
Ein Pilot pro Drohne reicht auf dem Papier. In der Praxis fällt ein Auftrag aus, wenn genau dieser Mitarbeiter krank oder im Urlaub ist. Viele Betriebe schulen deshalb mindestens zwei Personen. Beim Nachweis A1/A3 kostet das je Person 25 Euro LBA-Gebühr und einige Stunden Lernzeit, beim A2-Zeugnis kommen 30 Euro LBA-Gebühr und der Preis der Prüfstelle dazu.
Sinnvoll ist auch eine Aufgabenteilung: Ein Mitarbeiter fliegt, ein zweiter beobachtet den Luftraum und die Umgebung, spricht Passanten an und achtet auf Abstände. Gerade bei Einsätzen auf Baustellen oder an Gebäuden in Wohngebieten erleichtert das die Einhaltung der Regeln. Rechtlich vorgeschrieben ist ein solcher Beobachter in der offenen Kategorie nicht.
Was der Nachweis nicht ersetzt
Der Kompetenznachweis gehört zum Piloten. Die Registrierung als Betreiber und die Haftpflichtversicherung gehören zum Unternehmen und sind zusätzlich nötig. Wie beides geht, erklären die Ratgeber Drohne registrieren und Drohnenversicherung für Unternehmen. Den Gesamtüberblick mit Flugregeln und geografischen Gebieten finden Sie unter Drohne gewerblich nutzen.
Wer über die offene Kategorie hinaus fliegen will, etwa außerhalb der Sichtweite oder mit Drohnen der Matrice-Serie, braucht Nachweise für die spezielle Kategorie und meist eine Betriebsgenehmigung. Solche Drohnen bieten wir über das DJI-Enterprise-Leasing auf Anfrage an.
Häufige Fragen
Gehört der Kompetenznachweis dem Mitarbeiter oder dem Unternehmen?
Ab welchem Alter dürfen Auszubildende eine Drohne steuern?
Gilt ein in einem anderen EU-Land erworbener Nachweis auch in Deutschland?
Wie viel Vorlauf sollten wir für das A2-Zeugnis einplanen?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Anforderungen an Fernpiloten (A1/A3, A2, STS, Gebühren, Gültigkeit, Verlängerung) (Luftfahrt-Bundesamt)
- Liste der benannten Prüfstellen (Luftfahrt-Bundesamt)
- Online-Training und Prüfung A1/A3 (LBA-Nutzerkonto) (Luftfahrt-Bundesamt)
- FAQ zu Mindestalter, Unterkategorien und Kompetenznachweis (Luftfahrt-Bundesamt)
- Offene Kategorie: Unterkategorien und Nachweise (dipul / Bundesministerium für Verkehr)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (EUR-Lex)
Stand der Angaben: Oktober 2026 (Gebühren laut LBA-Seite „Anforderungen an Fernpiloten“). Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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