Recht & Sicherheit
Drohne registrieren: e-ID beim LBA Schritt für Schritt
Redaktion drohne-leasen.de · Aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Wer eine Drohne ab 250 g oder eine leichtere Drohne mit Kamera betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. Das geht online, kostet einmalig 20 Euro (natürliche Person) oder 50 Euro (Gesellschaft) und setzt eine Haftpflichtversicherung voraus. Die e-ID, die Sie dafür erhalten, gilt für alle Drohnen Ihres Unternehmens und muss auf jeder Drohne angebracht sein.
Wer muss sich registrieren?
Die Pflicht trifft den Betreiber, also die Person oder Firma, die für die Drohne verantwortlich ist. Nach Auskunft des LBA müssen sich seit dem 31. Dezember 2020 alle Betreiber registrieren, deren Drohne mindestens 250 g wiegt oder, auch unter 250 g, einen Sensor trägt, der personenbezogene Daten erfassen kann. Eine Kamera reicht dafür. Weil gewerblich genutzte Drohnen praktisch immer eine Kamera haben, betrifft die Pflicht jede Drohne in unserem Katalog, von der DJI Lito X1 bis zur DJI Mavic 4 Pro.
Registriert wird einmal pro Betreiber, nicht pro Gerät. Ihr Unternehmen bekommt eine e-ID und verwendet sie für alle Drohnen, die es einsetzt, auch für geleaste. Die Registrierung beim LBA gilt für Betreiber in Deutschland. Verlegt ein Betreiber seinen Wohnsitz in einen anderen EU-Staat, muss er sich laut LBA dort neu registrieren.
Unternehmen: als natürliche oder juristische Person?
Das hängt von der Rechtsform ab, nicht davon, ob Sie gewerblich fliegen. Das LBA betont, dass beide Gruppen gewerblich tätig sein können. Seine Übersicht ordnet die Rechtsformen so zu:
| Rechtsform | Registrierung als | Nachweis |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.) | natürliche Person (20 €) | Personalausweis oder Reisepass |
| GmbH, UG, AG | juristische Person (50 €) | Handelsregisterauszug B, Steuernummer oder USt-IdNr. |
| KG, OHG, GmbH & Co. KG | Organisation | Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug, Steuernummer oder USt-IdNr. |
| GbR, Partnerschaftsgesellschaft | Organisation | Gesellschaftsvertrag, Steuernummer oder USt-IdNr. |
Quelle: FAQ des Luftfahrt-Bundesamts zur Registrierung als juristische Person. Für Personengesellschaften fragen Sie im Zweifel beim LBA nach, welche Gebühr anfällt.
Das LBA verlangt außerdem, dass die Leitung einer registrierten Organisation von der Registrierung weiß und dafür sorgt, dass die Daten im Nutzerkonto aktuell bleiben. Legen Sie intern fest, wer das Konto pflegt, zum Beispiel wenn die Versicherung wechselt oder die Firmenadresse sich ändert.
Die Registrierung in sechs Schritten
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Haftpflichtversicherung abschließen
Das LBA fragt bei der Registrierung den Namen Ihres Versicherers und die Versicherungsnummer ab. Schließen Sie die Drohnen-Haftpflicht deshalb vorher ab und achten Sie darauf, dass sie gewerbliche Flüge abdeckt.
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Unterlagen bereitlegen
Für eine natürliche Person einen Scan des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit sichtbarem Gültigkeitsdatum (PNG, JPG oder JPEG). Für eine Gesellschaft einen amtlichen Nachweis ihrer Existenz, etwa den Handelsregisterauszug (PDF, PNG, JPG oder JPEG).
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Online im LBA-Portal registrieren
Über die Seite „UAS-Betreiberregistrierung“ des LBA legen Sie ein Nutzerkonto an und geben Name, Anschrift, E-Mail, Telefon und die Versicherungsdaten ein. Für Gesellschaften gilt der vollständige Name laut Register.
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Gebühr bezahlen
Die Gebühr beträgt einmalig 20 Euro für natürliche und 50 Euro für juristische Personen. Grundlage ist die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung, das LBA verschickt dafür Gebührenbescheide.
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e-ID erhalten
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre elektronische Registrierungsnummer, die e-ID. Sie besteht aus der sichtbaren Kennung und einer geheimen PIN aus drei Zeichen.
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e-ID anbringen und eintragen
Bringen Sie die Kennung ohne PIN gut lesbar an jeder Drohne an. Hat die Drohne eine Fernidentifizierung (Remote ID), tragen Sie die e-ID zusätzlich dort ein, dafür brauchen Sie die PIN.
Das LBA lässt nur eine e-ID pro Person zu. Für Einzelunternehmer heißt das: Ihre private und Ihre betriebliche Registrierung sind ein und dieselbe. Eine GmbH ist dagegen eine eigene juristische Person und registriert sich selbst.
So ist die e-ID aufgebaut
Das Format ist EU-weit einheitlich. Das LBA nennt als Beispiel DEU87astrdge12kc-xyz. „DEU“ steht für eine Registrierung in Deutschland, die folgenden 13 Zeichen sind eine zufällig erzeugte Nummer, deren letztes Zeichen eine Prüfziffer ist. Die drei Zeichen nach dem Bindestrich sind eine PIN, die in die Prüfziffer eingerechnet wird.
Auf die Drohne kommt nur der Teil vor dem Bindestrich, im Beispiel also „DEU87astrdge12kc“. Die PIN halten Sie geheim. Sie brauchen sie, um die e-ID in die Fernidentifizierung der Drohne einzutragen. Wer die PIN kennt, könnte unter Ihrer Nummer fliegen, deshalb gehört sie nicht auf einen Aufkleber und nicht in eine Rundmail an alle Piloten.
Anbringen und Fernidentifizierung (Remote ID)
Die e-ID muss an geeigneter Stelle physisch auf der Drohne angebracht sein. Ein Aufkleber oder ein ausreichend großer QR-Code genügt, feuerfest muss die Beschriftung nach EU-Recht nicht mehr sein. Das Batteriefach zählt nur bei Flugmodellen, die einem echten Luftfahrzeug nachgebaut sind, als geeignete Stelle. Drohnen fallen laut LBA ausdrücklich nicht darunter.
Drohnen mit C-Klassenkennzeichnung und mehr als 250 g Startmasse müssen eine direkte Fernidentifizierung haben, ausgenommen sind Klasse C4 und Selbstbauten. Die Drohne sendet dann im Flug die e-ID, damit Behörden den Betreiber erkennen. Wichtig: Auch wenn die Nummer in der Fernidentifizierung eingetragen ist, muss sie zusätzlich außen auf der Drohne stehen. Wo Sie die Nummer in der Steuerungs-App eintragen, steht in der Bedienungsanleitung Ihres Modells. Welche Klasse die einzelnen DJI-Modelle tragen, finden Sie im Ratgeber Drohnenklassen C0, C1, C2.
e-ID und Kompetenznachweis: zwei verschiedene Nummern
Die e-ID gehört zum Betreiber. Die Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis, auch Remote-Pilot-ID genannt, ist die persönliche Nummer des Fernpiloten. Der Pilot führt seinen Nachweis beim Flug mit. Bei einem Unternehmen mit drei Piloten gibt es also eine e-ID und drei Kompetenznachweise. Welcher Nachweis für welche Drohne nötig ist, erklärt der Ratgeber Drohnenführerschein A1/A3 und A2.
Daten aktuell halten
Änderungen wie eine neue Versicherungsnummer oder Anschrift tragen Sie im Nutzerkonto des LBA nach. Eine Ablauffrist für die Betreiberregistrierung nennt das LBA auf seinen Seiten nicht. Wenn Sie keine Drohnen mehr betreiben, können Sie die Registrierung löschen oder ihren Status auf inaktiv setzen. Die Gebühr fällt laut LBA auch dann an, wenn das Konto später gelöscht wird.
Die Registrierung ist eine von mehreren Pflichten. Den Gesamtüberblick mit Flugregeln, geografischen Gebieten und Checkliste finden Sie im Ratgeber Drohne gewerblich nutzen, die passende Absicherung im Artikel Drohnenversicherung für Unternehmen.
Häufige Fragen
Braucht jede Drohne unseres Unternehmens eine eigene e-ID?
Müssen sich Mitarbeiter, die fliegen, zusätzlich registrieren?
Darf die e-ID als QR-Code auf der Drohne stehen?
Was ist mit der e-ID, wenn wir eine geleaste Drohne am Laufzeitende zurückgeben?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- UAS-Betreiberregistrierung (Pflicht, Unterlagen, Gebühren) (Luftfahrt-Bundesamt)
- FAQ Betreiberregistrierung und e-ID (Luftfahrt-Bundesamt)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Art. 14 (Registrierung) (EUR-Lex)
- § 43 LuftVG (Haftpflichtversicherung) (gesetze-im-internet.de)
Stand der Angaben: Oktober 2026. Gebühren und Abläufe kann das LBA ändern, maßgeblich ist die Registrierungsseite des LBA. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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