Recht & Sicherheit
Drohnenklassen C0, C1 und C2: Was Unternehmen wissen müssen
Redaktion drohne-leasen.de · Aktualisiert am
Seit 2024 tragen neue Drohnen in der EU eine Klassenkennzeichnung von C0 bis C6. Für die Drohnen, die Unternehmen typischerweise einsetzen, zählen C0, C1 und C2. Die Klasse legt fest, in welcher Unterkategorie Sie fliegen, welchen Nachweis Ihre Piloten brauchen und wie nah Sie an unbeteiligte Menschen heran dürfen.
Drei Dinge, die man auseinanderhalten muss
- Die Klasse gehört zur Drohne. Der Hersteller lässt sie zertifizieren, sie steht auf dem Gerät und im Datenblatt.
- Der Nachweis gehört zum Piloten. Jeder Mitarbeiter, der fliegt, braucht seinen eigenen Kompetenznachweis oder sein eigenes A2-Zeugnis.
- Die Registrierung gehört zum Betreiber, also in der Regel zu Ihrem Unternehmen. Die Registriernummer bringen Sie sichtbar an jeder Drohne an.
Die Klassen im Überblick
Alle hier genannten Klassen gehören zur offenen Kategorie. Dort fliegen Sie in Sichtweite und höchstens 120 m über Grund. Wer diesen Rahmen verlässt, etwa außerhalb der Sichtweite fliegt, landet in der speziellen Kategorie mit Betriebsgenehmigung.
| Klasse | Startgewicht | Unterkategorie | Nachweis | Wichtigste Regel |
|---|---|---|---|---|
| C0 | unter 250 g | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 nicht verpflichtend, aber empfohlen | Keine Menschenansammlungen überfliegen |
| C1 | unter 900 g | A1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Unbeteiligte nicht gezielt überfliegen, Menschenansammlungen nie |
| C2 | unter 4 kg | A2 (alternativ A3) | Kompetenznachweis A1/A3 plus EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 | 30 m horizontal zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus 5 m |
| C3, C4 | unter 25 kg | A3 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
Quellen: Luftfahrt-Bundesamt, Anforderungen an Fernpiloten, EASA, Unterkategorien der offenen Kategorie.
C0: unter 250 g
C0-Drohnen fliegen in der Unterkategorie A1. Einzelne unbeteiligte Personen zu überfliegen ist erlaubt, sollte aber die Ausnahme bleiben; Menschenansammlungen sind tabu. Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 schreibt das Luftfahrt-Bundesamt für C0 nicht verpflichtend vor, empfiehlt aber das kostenlose Online-Training. Für Ihr Unternehmen lohnt es sich trotzdem: Wer die Regeln kennt, fliegt sicherer, und mit dem Nachweis darf derselbe Mitarbeiter auch C1-Drohnen fliegen.
Achten Sie auf das Zubehör. Ein schwererer Akku kann eine Drohne über die 250-g-Grenze bringen. DJI weist bei der Mini 5 Pro ausdrücklich darauf hin, dass die C0-Drohne mit Plus-Akku in der EU nicht mehr als C0 betrieben werden darf. Deshalb gibt es von Mini 5 Pro und Lito X1 eigene Pakete mit Plus-Akku, deren Drohnen als C1 zertifiziert sind.
C1: unter 900 g
Auch C1-Drohnen fliegen in A1. Unbeteiligte Personen sollen Sie dabei nicht gezielt überfliegen; passiert es unerwartet, halten Sie die Zeit darüber so kurz wie möglich. Ihre Piloten brauchen den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Den gibt es beim Luftfahrt-Bundesamt als Online-Training mit anschließender Online-Prüfung aus 40 Multiple-Choice-Fragen. Ein Nachweis aus einem anderen EU-Staat gilt auch in Deutschland.
C2: unter 4 kg
Mit C2 wird es aufwendiger. In der Unterkategorie A2 halten Sie 30 m horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen, mit aktiviertem Langsamflugmodus 5 m. Dafür brauchen Ihre Piloten zusätzlich zum Kompetenznachweis A1/A3 das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Dazu gehören ein praktisches Selbststudium, eine Erklärung darüber und eine Theorieprüfung mit 30 Fragen bei einer vom LBA benannten Prüfstelle. Bestanden ist sie ab 75 Prozent richtiger Antworten.
Ohne A2-Zeugnis dürfen Sie eine C2-Drohne nur in A3 fliegen: weit weg von Menschen und mit 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Für Einsätze in Städten, auf Baustellen in Wohngebieten oder auf Firmengeländen reicht das meist nicht.
Welche Klasse haben unsere Modelle?
Angaben laut DJI-Datenblatt bzw. DJI-FAQ des jeweiligen Modells.
| Modell | Pakete | Klasse | Für Ihre Piloten |
|---|---|---|---|
| DJI Lito X1 | Grundpaket, Fly More Combo (DJI RC-N3), Fly More Combo (DJI RC 2) | C0 | Nachweis empfohlen, nicht Pflicht |
| DJI Lito X1 | Fly More Combo Plus (DJI RC 2) | C1 | Kompetenznachweis A1/A3 |
| DJI Mini 5 Pro | Pakete mit Standardakku, z. B. Fly More Combo | C0 | Nachweis empfohlen, nicht Pflicht |
| DJI Mini 5 Pro | Fly More Combo Plus | C1 | Kompetenznachweis A1/A3 |
| DJI Air 3S | alle Pakete | C1 | Kompetenznachweis A1/A3 |
| DJI Avata 360 | alle Pakete | C1 | Kompetenznachweis A1/A3 |
| DJI Mavic 4 Pro | alle Pakete | C2 | A1/A3 plus Fernpiloten-Zeugnis A2 für Flüge nahe an Menschen |
Welche Unterschiede zwischen den Modellen sonst zählen, zeigen unsere Vergleiche Mini 5 Pro vs. Lito X1, Mini 5 Pro vs. Air 3S und Mavic 4 Pro vs. Air 3S.
Was für alle Klassen gilt
- Betreiberregistrierung: Pflicht ab 250 g und für leichtere Drohnen mit Kamera. Damit gilt sie für jede Drohne in unserem Sortiment. Mehr dazu im Ratgeber Drohne registrieren.
- Höhe und Sicht: höchstens 120 m über Grund und immer in Sichtweite. Bei FPV-Flügen mit Videobrille brauchen Sie einen Beobachter direkt neben sich, siehe DJI Avata 360.
- Haftpflichtversicherung: Nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz muss der Halter eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Was gewerblich gilt, erklärt Drohnenversicherung für Unternehmen.
- Geografische Gebiete: Unabhängig von der Klasse gibt es Flugverbotszonen und Gebiete mit Auflagen, etwa um Flughäfen. Prüfen Sie jeden Einsatzort vorab in der Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul.de).
Wie Sie Ihre Piloten auf den Nachweis vorbereiten, steht im Ratgeber Drohnenführerschein. Einen Überblick über alle Pflichten beim gewerblichen Einsatz gibt Drohne gewerblich nutzen.
Häufige Fragen
Gilt die Drohnenklasse für die Drohne oder für den Piloten?
Darf ein Mitarbeiter mit Kompetenznachweis A1/A3 jede Drohne fliegen?
Was gilt für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung?
Alle Modelle mit Klasse und Leasingrate finden Sie im Katalog. Für Drohnen über 4 kg oder Enterprise-Modelle mit Wärmebild stellen Sie eine individuelle Leasinganfrage.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des Luftfahrt-Bundesamts und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.