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Leasing & Kosten

Drohne steuerlich absetzen: AfA, GWG und Leasingrate

Redaktion drohne-leasen.de · Aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

Eine gekaufte Drohne bis 800 Euro netto können Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abziehen. Teurere Drohnen schreiben Sie über ihre Nutzungsdauer ab, bei Anschaffung zwischen Juli 2025 und Ende 2027 wahlweise degressiv mit bis zu 30 Prozent im Jahr. Eine eigene Nutzungsdauer für Drohnen nennt die amtliche AfA-Tabelle nicht. Leasingraten sind in der Regel Betriebsausgaben, wenn die Drohne steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet wird.

Gekaufte Drohne bis 800 Euro: sofort abziehen

Nach § 6 Abs. 2 EStG können Sie abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Anschaffungskosten abzüglich der enthaltenen Vorsteuer 800 Euro nicht übersteigen. Die Grenze gilt 2026 unverändert. Für Wirtschaftsgüter über 250 Euro verlangt das Gesetz ein laufendes Verzeichnis, sofern sich die Angaben nicht schon aus der Buchführung ergeben.

Maßgeblich ist der Nettobetrag nur, wenn Sie die Vorsteuer abziehen dürfen. Bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug, etwa Kleinunternehmern, gehört die Umsatzsteuer nach § 9b EStG zu den Anschaffungskosten.

Achten Sie bei Sets auf das Merkmal „selbständig nutzbar“. Das Gesetz verneint es, wenn ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen genutzt werden kann und technisch auf sie abgestimmt ist. Drohne und zugehörige Fernsteuerung einer Combo bilden deshalb womöglich ein Wirtschaftsgut, dessen Gesamtpreis zählt. Wie Ihr Steuerberater das für Ihr Set beurteilt, klären Sie vor dem Kauf.

250 bis 1.000 Euro: der Sammelposten als Alternative

Statt des Sofortabzugs erlaubt § 6 Abs. 2a EStG einen Sammelposten für Wirtschaftsgüter über 250 bis 1.000 Euro netto. Er wird im Jahr der Bildung und in den vier folgenden Jahren mit je einem Fünftel aufgelöst. Scheidet die Drohne früher aus, etwa nach einem Absturz, mindert das den Sammelposten nicht. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres, die in diese Spanne fallen. Für eine einzelne Drohne über 800 Euro ist der Sammelposten deshalb nur dann sinnvoll, wenn er zu Ihren übrigen Anschaffungen passt.

Teurere Drohnen: Abschreibung über die Nutzungsdauer

Kostet die Drohne mehr, verteilen Sie die Anschaffungskosten nach § 7 Abs. 1 EStG gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Im Jahr der Anschaffung zählen nur die Monate ab dem Anschaffungsmonat.

Die schwierige Frage ist die Nutzungsdauer. Die amtliche AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter des Bundesfinanzministeriums enthält keinen Eintrag „Drohne“. Sie stammt in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 2000, als es die heutigen Kameradrohnen noch nicht gab. Naheliegende Positionen der Tabelle sind:

Positionen der AfA-Tabelle AV, die für Drohnen in Betracht kommen
Fundstelle Anlagegut laut Tabelle Nutzungsdauer
6.14.4Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (u. a. Kameras)7 Jahre
3.3.5.1Vermessungsgeräte, elektronisch8 Jahre
6.14.3.2Workstations, Personalcomputer, Notebooks und Peripherie3 Jahre (für Computerhardware gilt inzwischen wahlweise 1 Jahr, siehe unten)
4.3.2Drehflügler (Hubschrauber)19 Jahre

Quelle: AfA-Tabelle AV des BMF. Die Zuordnung einer Drohne zu einer Position ist keine amtliche Vorgabe.

Für eine Kameradrohne, die vor allem Fotos und Videos aufnimmt, liegt die Position der Foto- und Videogeräte nahe, für eine Vermessungsdrohne die der Vermessungsgeräte. Die Position für Hubschrauber passt zu einer kompakten Kameradrohne kaum. Wenn die Drohne im harten Außeneinsatz erkennbar schneller verschleißt, kann auch eine kürzere, begründete Nutzungsdauer in Betracht kommen. Legen Sie die Nutzungsdauer gemeinsam mit Ihrem Steuerberater fest und dokumentieren Sie die Gründe.

Die einjährige Nutzungsdauer aus dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 gilt für Computerhardware wie Computer, Notebooks, Workstations, Dockingstations und Peripheriegeräte sowie für Software. Drohnen sind dort nicht genannt.

Degressive AfA: bis zu 30 Prozent im ersten Jahr

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG wieder die degressive Abschreibung. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen. Er wird jedes Jahr auf den verbleibenden Buchwert angewendet. Auch hier zählen im ersten Jahr nur die Monate ab der Anschaffung. Bei einer Nutzungsdauer von sieben Jahren wäre das Dreifache rund 43 Prozent, es greift also die Obergrenze von 30 Prozent.

Rechenbeispiel

Angenommen, Sie kaufen im März 2026 eine Drohne für 2.100 € netto und setzen eine Nutzungsdauer von 7 Jahren an. Die Zahlen sind ein Beispiel und entsprechen keinem bestimmten Modell.

  • Linear: 300 € pro Jahr, im ersten Jahr für 10 Monate 250 €.
  • Degressiv mit 30 Prozent: im ersten Jahr 525 €, danach 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert.

Die degressive AfA zieht also Aufwand nach vorn. Insgesamt schreiben Sie mit beiden Methoden dieselben Anschaffungskosten ab.

Geleaste Drohne: die Rate als Betriebsausgabe

Beim Leasing kaufen Sie nichts, Sie zahlen eine Rate. Diese Rate ist in der Regel eine Betriebsausgabe, wenn die Drohne steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet wird. Er bilanziert und schreibt sie dann ab, bei Ihnen erscheinen nur die Raten als Aufwand. Wird die Drohne dagegen Ihnen als Leasingnehmer zugerechnet, behandeln Sie sie steuerlich ähnlich wie einen finanzierten Kauf.

Wem das Leasingobjekt zuzurechnen ist, beurteilt die Finanzverwaltung nach den sogenannten Leasingerlassen des BMF. Für Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter ohne Kauf- oder Verlängerungsoption gilt nach dem Schreiben vom 19. April 1971: Beträgt die unkündbare Grundlaufzeit mindestens 40 und höchstens 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, ist das Objekt regelmäßig dem Leasinggeber zuzurechnen. Liegt sie darunter oder darüber, dem Leasingnehmer. Für Verträge mit Optionen gelten zusätzliche Bedingungen, für Verträge mit Teilamortisation das Schreiben vom 22. Dezember 1975. Als Nutzungsdauer legt der Erlass die Werte der amtlichen AfA-Tabellen zugrunde.

Weil es für Drohnen keinen eigenen Tabellenwert gibt, hängt das Ergebnis davon ab, welche Nutzungsdauer angesetzt wird. Die folgende Übersicht zeigt das für die Laufzeiten in unserem Katalog:

Anteil der Laufzeit an der Nutzungsdauer
Laufzeit Anteil bei 3 Jahren Nutzungsdauer Anteil bei 7 Jahren Nutzungsdauer
24 Monate 67 % (innerhalb 40–90 %) 29 % (außerhalb)
36 Monate 100 % (außerhalb) 43 % (innerhalb 40–90 %)
48 Monate 133 % (außerhalb) 57 % (innerhalb 40–90 %)
60 Monate 167 % (außerhalb) 71 % (innerhalb 40–90 %)

Rechnerische Darstellung der 40–90-%-Regel. Sie ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Vertrags.

Unsere Empfehlung: Wenn die volle Abziehbarkeit der Rate für Ihre Entscheidung wichtig ist, legen Sie Ihrem Steuerberater vor Vertragsabschluss die Laufzeit und die Vertragsbedingungen vor. Den Leasingvertrag schließen Sie mit unserem Partner GRENKE. Wie der Antrag abläuft, steht im Ratgeber So funktioniert das Drohnen-Leasing.

Umsatzsteuer, private Nutzung und Nebenkosten

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie die Umsatzsteuer aus Kaufpreis oder Leasingraten in der Regel als Vorsteuer geltend machen. Unsere Raten weisen wir deshalb netto aus. Nutzen Sie die Drohne auch privat, ist nur der betriebliche Anteil abziehbar. Kosten rund um den Betrieb, etwa die Haftpflichtversicherung, die LBA-Gebühren für Registrierung und Kompetenznachweis oder Ersatzakkus, sind bei betrieblicher Nutzung in der Regel ebenfalls Betriebsausgaben.

Kauf und Leasing steuerlich im Überblick

Kauf und Leasing steuerlich verglichen
Kauf Leasing
AufwandSofortabzug bis 800 €, Sammelposten oder AfAlaufende Raten
Zeitpunktverteilt über die Nutzungsdauer, degressiv vorgezogengleichmäßig über die Laufzeit
BilanzDrohne im Anlagevermögenbei Zurechnung zum Leasinggeber nicht in Ihrer Bilanz
Offene FrageWelche Nutzungsdauer gilt?Wem wird die Drohne zugerechnet?

Steuerlich ist keiner der beiden Wege grundsätzlich besser. Die Entscheidung hängt meist an Liquidität, Kosten über die Laufzeit und daran, wie schnell Sie die Technik erneuern wollen. Eine ehrliche Gegenüberstellung mit aktuellen Raten finden Sie im Ratgeber Drohne leasen oder kaufen und auf der Seite Drohne für die Firma: kaufen oder leasen?

Häufige Fragen

Kann ich eine Drohne für 900 Euro netto im Jahr der Anschaffung voll abziehen?
Nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut, denn die Grenze liegt bei 800 Euro netto. Für Wirtschaftsgüter über 250 bis 1.000 Euro können Sie stattdessen einen Sammelposten bilden und ihn über fünf Jahre gewinnmindernd auflösen, oder Sie schreiben die Drohne über ihre Nutzungsdauer ab, nach aktuellem Recht auch degressiv.
Gilt die degressive AfA auch für eine Drohne, die erst 2028 angeschafft wird?
Nach dem Stand von Oktober 2026 nicht. § 7 Abs. 2 EStG erlaubt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Ob der Gesetzgeber die Frist verlängert, ist offen.
Gilt für Drohnen die einjährige Nutzungsdauer wie für Computer?
Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 erlaubt eine Nutzungsdauer von einem Jahr für Computerhardware und Software. Es zählt dazu Computer, Notebooks, Workstations und Peripheriegeräte auf. Drohnen nennt es nicht. Ob Ihr Finanzamt eine Drohne so behandelt, sollten Sie nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Steuerberater annehmen.
Sind Versicherung, Kompetenznachweis und LBA-Registrierung absetzbar?
Wenn die Drohne betrieblich genutzt wird, sind diese Kosten in der Regel Betriebsausgaben. Bei teilweiser privater Nutzung gilt das nur für den betrieblichen Anteil.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand der Angaben: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung und kann sie nicht ersetzen. Wie Sie eine Drohne in Ihrem Unternehmen steuerlich behandeln, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Sie möchten wissen, welche Rate auf Sie zukommt? Im Katalog sehen Sie für jedes Modell die Monatsrate je Laufzeit, zum Beispiel für die DJI Air 3S ab 20,54 € im Monat (exkl. MwSt.).